Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP), analog zur ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) gestaffelt nach Steigerungssatz. Die folgenden Beträge sind Richtwerte für eine reguläre 50-Minuten-Sitzung:
Privat Versicherte / Beihilfeberechtigte
In der Regel wird die Behandlung von der Beihilfe übernommen.
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten abhängig vom individuellen Versicherungstarif. Manche Tarife enthalten eine Höchstanzahl von Therapiesitzungen pro Jahr, andere begrenzen den Steigerungsfaktor. In diesen Fällen ist eine private Zuzahlung erforderlich.
Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld eigenständig bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen Ihr individueller Versicherungstarif vorsieht und welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden.
Selbstzahler:innen
Als Selbstzahler:in entfällt für Sie das Antragsprozedere, sodass sofort mit der Behandlung begonnen werden kann. Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Minuten) betragen je nach Komplexität und Zeitaufwand zwischen 131,15 € (3,0-facher Satz) und 153,00 € (3,5-facher Satz).
Als Selbstzahler:in profitieren Sie außerdem von schnellerer Terminvergabe und keiner Diagnose in der Krankenakte.
Bei Rückfragen unterstütze ich Sie gerne mit den notwendigen Angaben für Ihre Kostenerstattung.